AGB ippc gmbh

1. Einleitung

1.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle rechtsgültigen Geschäfte der ippc gmbh nachfolgend kurz ippc genannt – die über das Internet-Portal www.ippc.ch abgeschlossen werden.

Für die einzelnen Geschäftsbereiche wie Beratung und Seminare gelten insbesondere die unter den jeweiligen Bereichsnamen nachfolgend aufgeführten Bedingungen.

Alle anderen aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten generell und bereichsübergreifend.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch nachfolgender Geschäfte mit den Kunden von ippc. Sie werden durch Anmeldung an einem Seminar, Bestellung einer Beratungsleistung, Auftrag für individuelle Temporäreinsätze (Personalverleih) und Dauerstellen oder sonstigen Produkten (z.B. IT Process Maps) anerkannt.

Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen von Bestellern werden von ippc, auch ohne expliziten schriftlichen Widerspruch, nicht anerkannt.

Sollten - in Ausnahmefällen - hiervon abweichende, einvernehmlich vereinbarte Geschäftsbedingungen zwischen ippc und dem Besteller/Kunden zum Tragen kommen, sind diese zwischen den Vertragspartnern in schriftlicher Form zu fixieren.

1.2 Gültigkeit
Die vorliegenden AGB gelten auf unbestimmte Zeit und werden von ippc bei Bedarf angepasst, verändert oder erweitert.

1.3 Anwendbares Recht
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Baar.

2. Seminare

2.1 Offene Seminare
Anmeldungen zu den Seminaren sind schriftlich oder elektronisch an die ippc gmbh zu richten. Reservierungen können telefonisch oder elektronisch erfolgen, werden jedoch nur berücksichtigt, wenn innerhalb von 7 Kalendertagen eine schriftliche Anmeldung bei der ippc gmbh vorliegt. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei bereits ausgebuchten Seminaren wird der Kunde verständigt und über die nächsten freien Termine informiert. Bei weniger als 6 angemeldeten Teilnehmern behält sich die ippc gmbh vor, den Kurs abzusagen.

2.2 Inhouse Seminare
Auf der Basis eines individuellen Angebotes an den Kunden wird für Inhouse Seminare ein Einzelvertrag abgeschlossen, der grundsätzlich den Regelungen der „Allgemeinen Kursbedingungen“ unterliegt, soweit einzelvertraglich keine anderweitigen Regelungen getroffen werden. Das Angebot beinhaltet insbesondere die einzelnen Leistungsbestandteile und die Durchführungsmodalitäten der Inhouse Schulungen (Schulungszentren, Räume des Kunden, etc.).

2.3 Datenschutz
Die mit dem Seminarvertrag im Zusammenhang stehenden Daten werden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen für interne Zwecke elektronisch gespeichert.

2.4 Seminargebühren
Die Seminargebühren umfassen folgende Leistungen: Seminardurchführung, Seminarunterlagen. Bei den offenen Seminaren sind zusätzlich die Nutzung von Schulungsräumen und deren technische Einrichtungen für Unterrichtszwecke inbegriffen. Die Preise verstehen sich (soweit nicht anders angegeben) je Teilnehmer und sind exklusiv Mehrwertsteuer. Es gelten die Seminargebühren der jeweils gültigen Preisliste.

Eine zeitweise Teilnahme berechtigt nicht zur Minderung des Seminarpreises. Bei Inhouse Seminaren werden zu den jeweils einzelvertraglich vereinbarten Preisen die Anfahrtszeiten sowie die Fahrt- und Hotelkosten der Dozenten berechnet.

Die Seminargebühren sind vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

2.5 Rechungsstellung und Zahlungsmodalitäten
Die Rechnungsstellung durch ippc für Seminare erfolgt i.d.R. auf postalischem Weg oder alternativ auf elektronischem Weg per e-Mail an die im Registrierungsformular angegebene Rechnungsanschrift.
Der Besteller stellt die Richtigkeit seiner Angaben bzgl. der bestellungs- und rechnungsrelevanten Daten sicher.
Der Besteller überweist den fälligen Rechnungsbetrag innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist und ohne Abzug auf das angegebene Konto von ippc.
ippc behält sich vor, Seminarteilnehmer von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Seminarbeginn beglichen wurde.
Bei Rahmenverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend der vereinbarten Modalitäten.

2.6 Stornierungen durch den Teilnehmer
Die Stornierung einer fest gebuchten Schulung durch den Teilnehmer hat schriftlich zu erfolgen. Trifft diese bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn bei der ippc ein, entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Bei einem späteren Rücktritt bis zwei Wochen vor Seminarbeginn werden 50% der Seminargebühren fällig. Nach diesem Termin werden 100% der vereinbarten Seminargebühr fällig. Ersatzteilnehmer können bis zu Beginn des Seminars benannt und gestellt werden.

2.7 Haftung und Schadensersatz
Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Referenten / der Referentin, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. ippc kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden.

Generell gilt, dass ippc bei Ausfall eines Seminars nur bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann.

In Fällen einzelvertraglich vereinbarter namentlich genannter Trainer kann bei Ausfall des Trainers aus wichtigem Grund kein Schadenersatzanspruch gegen ippc hergeleitet werden.

ippc haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten eines Seminars entstanden sind – es sei denn, diese Schäden wurden durch ippc oder ihre Erfüllungsgehilfen (bspw. Subunternehmer) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

ippc haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter.

Unterricht und Übungen werden so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Seminarziel erreichen kann. ippc garantiert nicht den Seminarerfolg oder das Bestehen einer sich daran anschliessenden Prüfung durch den jeweiligen Teilnehmer. ippc haftet nicht für hieraus resultierende Schäden.

Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen wie bspw. Kleidungsstücke der Teilnehmer wird seitens ippc keine Haftung übernommen.

2.8 Seminarunterlagen
Der jeweiligen Veranstaltung entsprechend, erhalten die Teilnehmer Seminarunterlagen, Arbeitsmaterialien und je nach Seminar, weitere begleitende Literatur.

Der Teilnehmer/Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte von ippc anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger und/oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern und/oder an Dritte weiterzugeben.

2.9 Schutz und Urheberrechte
Die im Rahmen von Seminaren oder individuellen Kundenveranstaltungen erstellten und an die Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen sind geistiges Eigentum von ippc. ippc beansprucht hierfür das Urheberrecht.
Alle Rechte verbleiben bei ippc, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung dieser Seminarunterlagen dürfen – auch auszugsweise – nur mit schriftlicher Genehmigung von ippc erfolgen.

ippc behält sich vor, eventuelle Verstösse gegen Schutz- und Urheberrechte prüfen zu lassen und ggf. auch rechtlich zu ahnden.

3. Beratungen

Der Beratungsauftrag gilt als einfacher Auftrag im Sinne von Art. 398ff. des Schweizerischen Obligationenrechts und kann von beiden Parteien jederzeit aufgelöst werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht oder der Tatbestand der Kündigung zur Unzeit eintritt. Honoraransatz, Spesenentschädigung etc. werden im jeweiligen Beratungsvertrag individuell geregelt.

4. Personalverleih und Dauerstellen

Tritt die Auftraggeberin aufgrund der ihr von ippc vermittelten Bewerberprofile in Kandidatenkontakte ein, anerkennt sie die nachstehend genannten Geschäftsbedingungen von ippc.
ippc besitzt die Bewilligungen vom Kanton Zug und SECO für den internationalen / nationalen Personalverleih und die Personalvermittlung von Dauerstellen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die private Arbeitsvermittlung und Personalverleih.
Konditionen Personalverleih werden individuell mit dem Kunden ausgehandelt. Bei Dauerstellen ohne Mandat gilt 18% des Bruttojahreseinkommen. Das Bruttoeinkommen errechnet sich aus dem monatlichen Bruttogehalt x 12., 13. Monatslohn, Gratifikationen, vereinbarte Lohnerhöhung im 1. Jahr, Provisionen, Boni und anderen Lohnbestandteilen.
Bei leistungsorientiertem Gehalt ist das Zieleinkommen inkl. Bonus und Provisionen eines erfolgreich vermittelten und von der Auftraggeberin angestellten Bewerbers als vereinbart massgebend. Bei zeitlich befristeten Anstellungen gilt dieselbe Berechnungsbasis auf dem projizierten Bruttojahresgehalt.
Die Vermittlungsgebühr wird innert 30 Tagen nach Abschluss der Anstellung zur Zahlung fällig. Die Vereinbarung von Nebenabreden wie zum Beispiel einer Probezeit des Kandidaten hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die Leistung der Personalvermittlung und die Fälligkeit der Vermittlungsgebühr.

Wird ein von ippc vorgeschlagener Bewerber vor Ablauf von zwölf Monaten nach der Präsentation der Bewerbungsunterlagen eingestellt, ist ippc berechtigt, das volle Honorar nachzufordern. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes verpflichtet sich der Auftraggeber zur absoluten Diskretion hinsichtlich den persönlichen und beruflichen Verhältnissen der von ippc vorgeschlagenen Bewerber.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Auftraggeber/Kunden der ISO, HERMES5, ITIL® Seminare erklären sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind.

Bewerberdaten werden als vertrauliche Daten im ippc Backoffice abgelegt. Zugriff auf das Dossier hat nur der jeweilige ippc Ansprechpartner, welcher dem Bewerber bekannt ist.
Personaldossiers werden nur im Einverständnis mit dem Bewerber nach einer Nicht-Beschäftigung weitergeführt. Ansonsten werden alle Daten des entsprechenden Bewerbers gelöscht. Die ippc ist vom Kanton Zug und vom SECO als anerkannter Personalverleiher und Personalvermittler registriert. Es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 (Stand am 1. Januar 2014).

ippc verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten – kostenpflichtig oder unentgeltlich – zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

5.2 Warenzeichenvermerk
Alle aufgeführten und dargestellten Warenzeichen, in Form von Bild- oder Wortmarken, sind Eigentum der jeweiligen Unternehmen.

5.3 Salvatoresche Klausel und Änderungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ippc.
Änderungen und Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen in allen Fällen der Schriftform.

6. Haftungsausschluss

6.1 Inhalte

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

6.2 Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die ausserhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschliesslich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
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6.3 Urheber- und Kennzeichenrecht

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6.4 Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

6.5 Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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7. Trade Marks

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